Worauf müssen Sie achten, wenn Sie ein Sicherheitsunternehmen beauftragen möchten oder müsssen?

Lassen Sie sich belegen, dass das Sicherheitsunternehmen die gewünschten Aufgaben wirklich übernehmen darf.

 

Bewachungsgewerbe ist erlaubnispflichtig. Das bedeutet, die Sicherheitsfirma muss nicht nur ein Gewerbe angemeldet haben. Sie braucht auch eine Genehmigung nach Bewachungsverordnung (BewachV), die z.B. vom Ordnungsamt vergeben wird (zuständige Behörde kann je nach Bundesland variieren)

 

 

1.Mitarbeiter von Sicherheitsunternehmen müssen eine Sachkundeprüfung absolviert haben. Es gibt die Fachkraft für Schutz und Sicherheit als Ausbildungsberuf. Sicherheitsdienste beschäftigen aber auch Personen, die eine Ausbildung bei der Polizei absolviert haben. Je nach geplantem Einsatzbereich können aber auch andere Sachkundeprüfungen ausreichend für die geplante Tätigkeit sein. (Siehe Wissen/Qualifikationen) Jeder Angestellte wird außerdem vor Aufnahme einer Tätigkeit im Sicherheitsdienst behördlich überprüft. Die sogenannte Zuverlässigkeitsprüfung sollte Ihnen das Unternehmen zeigen. Fragen Sie danach, bevor Sie den Auftrag erteilen. Sie sollten auch darauf bestehen, dass nur die Personen in Ihrem Unternehmen arbeiten, von denen Sie diese Bescheinigungen vorgelegt bekommen haben. Jeder eingesetzte Wachschutzmitarbeiter, muss registriert sein! 

 

 

2.Lassen Sie vom Dienstleister schriftlich versichern, dass er sich an die tariflichen Vereinbarungen und Bestimmungen zum Mindestlohn hält. Außerdem braucht er unbedingt eine Haftpflichtversicherung für das Unternehmen.

 

 

3.Legen Sie unbedingt eine Datenschutzvereinbarung und Wahrung der Geschäftsgeheimnisse schriftlich fest – schließlich kommen die Mitarbeitenden des Sicherheitsdienstleisters in engen Kontakt zu Ihrem Unternehmen.

 

 

4.Immer einen Dienstausweis dabei zu haben, ist ein absolutes Muss für Sicherheitskräfte. In der physischen/ operativen Unternehmenssicherheit ist generell eine einheitliche Dienstbekleidung zu tragen.

 

 

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