Blog vom 04.02.2022
Definition - Was ist überhaupt physische Sicherheit im Objektschutz?
Physische Sicherheit im Objektschutz, ist der Schutz von Mitarbeitern, Feuer, Naturkatastrophen, Einbrüchen, Diebstahl, Vandalismus und Terrorismus vor äußeren Gefahren und Ereignissen, die einen ernsthaften Verlust oder Schaden an einem Unternehmen, einer Behörde oder anderen Art von Organisation verursachen können.
Der physische Schutz wird häufig unterschätzt und vernachlässigt. Stattdessen wird vermehrt auf Sicherheitsmaßnahmen vor technischen und gefühlt dramatischeren Ereignissen wie Angriffen durch Hacker, Viren, Trojaner und Spyware geachtet.
Verstöße gegen die physische Sicherheit können mit wenig oder gar keinem technischen Sachverstand durchgeführt werden.
Unfälle oder Naturkatastrophen sind sogar ein Teil des täglichen Lebens und deswegen – auf lange Sicht gesehen – unvermeidbar.
Physische Sicherheit basiert meist auf 3 Bestandsäulen und ist erweiterbar, je nach Unternehmensphilosophie und gewünschten Sicherheitsstandards.
Sie benötigen, je nach Unternehmensgröße ein solides Sicherheitsunternehmen, was ihren Ansprüchen gerecht wird. Sie benötigen kein „bla, bla, bla“ Unternehmen, wir können alles!
Idealbedingungen für Sie, ist ein Sicherheitsunternehmen was fundamentiert arbeitet (am besten regional) und seine Mitarbeiter dementsprechend behandelt und entlohnt.
Blog vom 07.04.2021
Grade in der aktuellen Zeit soll es uns selbständigen Menschen zeigen, dass es wichtig ist, dass wir unsere Erkenntnisse und Erfahrungen hervorheben.
Sie sind das Ergebnis vieler Kämpfe, Erfahrungen, Sorgen, schlafloser Nächte und manchmal sogar Tränen.
Wenn ich innerhalb, relativ einer kurzen einen Job mache, dann nur, weil ich über 25 Jahre damit verbracht habe, zu lernen, wie man diesen Job in einer relativ kurzen Zeit macht.
Der Kunde schuldet uns Jahre, nicht nur Minuten.
Jede unserer Arbeitsstunden kostet vorher viele Tage unseres Lebens.
Wir sind für sie da. Wenn es brennt! Kostenfreie Hotline: +49 (0) 800 14 31 96 2
Blog vom 10.03.2021
Sie möchten einen Sicherheitsdienst ordern…gut so!
Sie haben in bestimmte Foren gelesen, dass es unterschiedliche Qualifikationen gibt! Richtig.
Sie möchten für ihr Unternehmen, den optimalen Schutz!...richtig.
Sie fragen bei verschiedenen Firmen, wegen Angebote an! …richtig und sie bekommen diese Angebote.
…und dann geht das Lesen und Kalkulieren los. Budgetplanung usw.
Ausgangslage (Optional):
Sie möchten qualifiziert Sicherheitsmitarbeiter, die deutsch können, die auch deutsch schreiben, die auch auf Deutsch Anweisungen verstehen. Die den von ihnen
Sie stellen sich die vor, welche Qualifikation diese Sicherheitsmitarbeiter haben sollten:
A). Geprüfte Schutz- und Sicherheitskraft (Das sind die etwas älteren Sicherheitskräfte, mit einer gehörigen Portion Erfahrung)
B). Sicherheitsmitarbeiter mit der nötigen Qualifikation (Sachkunde (IHK) lt.§34 a GweO
C). …oder Sie möchten eine Fachkraft für Schutz und Sicherheit mit einer 3-jährigen Ausbildung
Egal, was sie anfragen. Das Unternehmen wird immer sagen, haben wir, können wir und letztendlich, wenn sie dieses nicht nachprüfen, haben sie einen Wachschutzmitarbeiter mit den Grundkenntnissen Unterrichtungsverfahren (IHK) lt. 34 a GewO mit einem Zeitvolumen von 40 Std. in ihrem Firmenbereich, der nur ein Bruchteil dessen von A/B/C weis.
Das ist sicherlich nicht ihre Intension. Sie bezahlen eine qualifizierte Sicherheitskraft und bekommen nicht das was sie wollen.
PS: Es ist nicht unsere Absicht, hier Sicherheitsmitarbeiter, egal welcher Qualifikation, zu diskreditieren.
Wir helfen ihnen bei der richtigen Auswahl von Sicherheitsanbietern, damit sie das bekommen, was sie sich vorstellen und auch bezahlen.
Blog vom 07.02.2021
Worauf müssen Sie achten, wenn Sie ein Sicherheitsunternehmen beauftragen möchten oder müssen?
Lassen Sie sich belegen, dass das Sicherheitsunternehmen die gewünschten Aufgaben wirklich übernehmen darf. Bewachungsgewerbe ist erlaubnispflichtig. Das bedeutet, die Sicherheitsfirma muss nicht nur ein Gewerbe angemeldet haben. Sie braucht auch eine Genehmigung nach Bewachungsverordnung (BewachV), die z.B. vom Ordnungsamt vergeben wird (zuständige Behörde kann je nach Bundesland variieren)
1.Mitarbeiter von Sicherheitsunternehmen müssen eine Sachkundeprüfung absolviert haben. Es gibt die Fachkraft für Schutz und Sicherheit als Ausbildungsberuf. Sicherheitsdienste beschäftigen aber auch Personen, die eine Ausbildung bei der Polizei absolviert haben. Je nach geplantem Einsatzbereich können aber auch andere Sachkundeprüfungen ausreichend für die geplante Tätigkeit sein.
(Siehe Wissen/Qualifikationen)
Jeder Angestellte wird außerdem vor Aufnahme einer Tätigkeit im Sicherheitsdienst behördlich überprüft. Die sogenannte Zuverlässigkeitsprüfung sollte Ihnen das Unternehmen zeigen. Fragen Sie danach, bevor Sie den Auftrag erteilst. Sie sollten auch darauf bestehen, dass nur die Personen in Ihrem Unternehmen arbeiten, von denen Sie diese Bescheinigungen vorgelegt bekommen haben.
2.Lassen Sie vom Dienstleister schriftlich versichern, dass er sich an die tariflichen Vereinbarungen und Bestimmungen zum Mindestlohn hält. Außerdem braucht er unbedingt eine Haftpflichtversicherung für das Unternehmen.
3.Lege unbedingt eine Datenschutzvereinbarung und Wahrung der Geschäftsgeheimnisse schriftlich fest – schließlich kommen die Mitarbeitenden des Sicherheitsdienstleisters in engen Kontakt zu Ihrem Unternehmen.
4.Immer einen Dienstausweis dabei zu haben, ist ein absolutes Muss für Sicherheitskräfte. In der physischen/ operativen Unternehmenssicherheit ist generell eine einheitliche Dienstbekleidung zu tragen.
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